Schützenbruderschaft
St. Georg
Holthausen-Beerlage e.V.
Mitglied im Bund der deutschen historischen Schützenbruderschaften, Köln


Solidarkreis Königsmacher St. Georg Holthausen-Beerlage


Mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass sich in Holthausen und der Beerlage der oben genannte Kreis gegründet hat.

Dieser Förderkreis unterstützt den Schützenkönig, wenn er aus dem Kreis der Mitglieder kommt, durch eine Zuwendung von bis zu 1.000 Euro. Die Angst und Ungewissheit vieler Mitglieder vor den Kosten des Königsseins wird dadurch wesentlich gemildert.

Die Funktionsweise des Kreises ist ganz einfach: Es werden jährlich je Mitglied 15 Euro als Beitrag kassiert und an denjenigen ausgeschüttet, der aus dem Kreis der Mitglieder den Vogel abschiesst. Also so eine Art Schützenkönigsversicherung.

Diese private Initiative ausserhalb der Schützenbruderschaft wird derzeit verwaltet von Johannes Eißing; aufsichtsführend und beratend sind der Brudermeister und sein Stellvertreter, Dieter Reers und Bernhard Lütke Lordemann tätig.

In einem Regelwerk sind die Bedingungen festgeschrieben und lautet wie folgt. Auch die Beitrittserklärung steht nachstehend zur Verfügung.


Download Beitrittserklärung



Regelwerk des Solidarkreises Königmacher St. Georg Holthausen-Beerlage

A) Name:
Solidarkreis Königmacher St. Georg Holthausen-Beerlage

B) Zweck:
Zweck des Solidarkreises ist es seinen Mitgliedern als Schützenkönig der Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. eine finanzielle Zuwendung zukommen zu lassen.

C) Regeln:
1.) Beginn dieser Vereinigung ist der 01. Januar 2011. Alle zu diesem Zeitpunkt eintretenden Mitglieder erwerben einen sofortigen Anspruch auf Unterstützung.

Mitglieder, die nach dem 01. Januar 2011 dieser Vereinigung beitreten erwerben ihren Anspruch auf Unterstützung erst nach drei Jahren Zugehörigkeit.
2.) Das Geschäftsjahr läuft vom 01.03. - 28.02..
3.) Die Verwaltung der Mitgliedschaften und der Kasse obliegt dem Kassenverwalter.
Der Brudermeister und der stellv. Brudermeister der Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. sind beratend und aufsichtführend tätig.
4.) Jedes Mitglied zahlt den Jahresbeitrag. Zahlungstermin ist Mitte Januar eines jeden Jahres. Die Zahlung erfolgt ausschließlich im Wege der Abbuchung vom Konto.
Aus den Mitgliedsbeiträgen werden die Zuwendung und die Verwaltung des Solidarkreises finanziert.
5.) Wird eine Beitragslastschrift nicht eingelöst und erfolgt keine unverzügliche Rückmeldung / Nachzahlung des Beitrages zzgl. Rücklastschriftgebühr, so scheidet das Mitglied sofort und unwiderruflich aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten aus und verliert jeglichen Anspruch gegen den Solidarkreis. Letzter Zahltag für das laufende Jahr ist der 25. Februar. Eine Wiederaufnahme in den Kreis der Mitglieder wird wie eine neue Mitgliedschaft gewertet.
6.) Einmal jährlich, Anfang März, erhalten die Mitglieder auf schriftlichem Wege eine Übersicht und Abrechnung über die Entwicklung des Kassenvermögens. Aus dieser Übersicht kann das Mitglied seinen Anspruch auf Zuwendung und die Höhe der Zuwendung als möglicher Schützenkönig erkennen.
7.) Erwirbt ein Mitglied des Solidarkreises die Königswürde in der Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V., so wird diesem zur Unterstützung seines Schützenfestes ein Zuschuss in Höhe von 80 % des Kassenvermögens, max. 1.000 Euro gewährt.
Über die Verwendung der Zuwendung ist kein Nachweis zu erbringen.
8.) Die Mitgliedschaft in dem Solidarkreis ist an die Mitgliedschaft in der Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. gebunden.
Der Austritt nur aus dem Solidarkreis Königmacher ist dem Kassenverwalter gegenüber schriftlich zu erklären. Mit dem Ende der Mitgliedschaft enden alle Ansprüche.
Für Mitglieder, die einmal eine Zuwendung aus dem Solidarkreis Königmacher bekommen haben ist es eine Ehrensache die Mitgliedschaft zeitlebens aufrecht zu erhalten.

Holthausen, im September 2010